Acusaciones de blanqueo de dinero: el multimillonario Usmanov presenta una demanda contra un banco en Frankfurt | regional

München – [–>Millionen-Klage gegen die UBS Europe SE-Bank in Frankfurt eingereicht.

Kläger ist der russisch-usbekische Milliardär Alisher Usmanow (70). Der Grund: Nicht bewiesene Berichte der Schweizer Bank über seine Transaktionen hätten eine Untersuchung gegen ihn ausgelöst. Das zumindest behaupten seine Anwälte der Münchner Kanzlei Gauweiler & Sauter.

►Daher die Klage beim Landgericht Frankfurt am Main. Ziel der Juristen: Die Feststellung von Schadenersatzansprüchen wegen Vertragsverletzung und rechtswidrigen Handelns. Die UBS habe sich laut der Anwälte 2015 bei Usmanow als Bank zur Errichtung und Betreuung seiner Konten in Deutschland angedient.

Die Anwälte schreiben: „Im Zeitraum zwischen 2018 und 2022 erstattete die Bank dann jedoch – teils völlig absurd aus Anlass regulärer Mietzahlungen oder gewöhnlicher Barabhebungen – mehr als ein Dutzend sogenannter Geldwäscheverdachtsanzeigen. Die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche stützen sich auf vielfache Verletzungen des Bankvertrags und unerlaubte Handlungen der Bank und ihrer zuständigen Organe im Zusammenhang mit der Übermittlung der oben genannten Verdachtsmeldungen.“

Usmanow wird von der Kanzlei von Peter Gauweiler verteidigt

Foto: picture alliance/dpa

„Wildgewordene Hilfssheriffs der Steuerfahndung“

Joachim Steinhöfel, Bestseller-Autor („[–>Die digitale Bevormundung“, Finanzbuch-Verlag[–>) und Usmanows Medienanwalt, zu BILD: „Die Schweizer UBS hat einen bedeutenden Kunden rechtswidrig angeschwärzt, als wären dort keine seriösen Bankiers tätig, sondern wildgewordene Hilfssheriffs der Steuerfahndung. Damit werden nicht nur die Rechte des Kunden und das Vertrauen in das Bankgeheimnis verletzt, sondern auch der Finanzplatz Schweiz diskreditiert. Die Quittung für dieses Fehlverhalten wird folgen.“

Am 12. Mai 2023 hob das Landgericht Frankfurt am Main die vier Durchsuchungsbeschlüsse gegen Usmanow, auf deren Grundlage die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt gehandelt hatten, auf, und stellte die Rechtswidrigkeit der Ermittlungsmaßnahmen fest.

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Das Gericht begründete seine Entscheidungen damit, dass die Generalstaatsanwaltschaft den Anfangsverdacht nicht habe belegen können. Die Quellen, auf die sich die Staatsanwaltschaft gestützt habe, seien nicht objektiv nachprüfbar gewesen und hätten auf vagen Anhaltspunkten beruht.

Die beklagte UBS Europe SE-Bank möchte sich nicht äußern.

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