AD 2024: las estrellas españolas Álvaro Morata y Rodri se enfrentan a una suspensión Deportes

Nach der EM-Party droht jetzt der Kater.

Vor zehn Tagen machte sich Spanien mit einem 2:1 gegen England zum Europameister. Nach ihrer Heimkehr und der Ankunft in Madrid wurde die Mannschaft von Hunderttausenden gefeiert, sie selbst jubelten mit. Jetzt aber droht den EM-Helden eine Sperre.

Die Europäische Fußball-Union Uefa hat gegen Rodri (28) und Kapitän Álvaro Morata (31) ein Verfahren gemäß des Artikels 55 ihres Reglements eingeleitet. Die Ethik- und Disziplinarkommission werde zu gegebener Zeit über die Angelegenheit entscheiden, teilte der Verband am Dienstag mit. Beiden droht eine Sperre von zwei Spielen. Bereits am 19. Juli hatte die Uefa mitgeteilt, eine Untersuchung gegen das Spanien-Duo einzuleiten.

Grund für das Verfahren: Verstoß gegen die Grundregeln des anständigen Verhaltens. Europameister Rodri, der zum Spieler der EM gewählt worden war, schrie während der Party: „Gibraltar ist spanisch!“

Das kleine Territorium an der Südküste Spaniens ist seit 1704 britisches Überseegebiet, was nationalistische Kräfte in Spanien bis heute nicht akzeptieren wollen. Eine Provokation von Rodri gegenüber Spaniens Final-Gegner England.

Sah auch Gibraltar so. Der Fußball-Verband des kleinen Landes hatte nach den „extrem provokativen und beleidigenden“ Äußerungen eine offizielle Beschwerde bei der Uefa angekündigt.

Bei TitelfeierSpanier verhöhnen Musiala!

Quelle: BILD/AP

Was wird Morata vorgeworfen? Der Stürmer stellte die Spieler auf einer riesigen Bühne vor tausenden Fans einzeln vor. Als Rechtsverteidiger Dani Carvajal dran war, versuchte sich Morata über Jamal Musiala lustig zu machen.

Er nannte Carvajal, der im Musiala im Viertelfinale gefoult und dafür Gelb-Rot gesehen hatte, einen „Pitbull“, fragte schnippisch: „Wo ist Musiala? Wo ist er?“ Und setzte hinzu: „Der beste Rechtsverteidiger der Welt, Dani Carvajal!“.

Die Uefa wirft Morata und Rodri diese Verstöße vor: „Allgemeinen Verhaltensgrundsätze“, „Grundregeln des anständigen Verhaltens“, „Nutzung von Sportereignissen für Veranstaltungen nicht sportlicher Natur“ und „Verruf des Fußballsports und insbesondere der Uefa“.

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